In einer Erbauseinandersetzung zu einem Mehrfamilienhaus in Hannover-Limmer lag ein bereits vorliegendes Verkehrswertgutachten vor.
Eine Partei hielt den bewerteten Marktwert für zu niedrig und bemängelte nicht nachvollziehbare Abzüge.
Ich wurde mit der unabhängigen Prüfung (Zweitmeinung) beauftragt.
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nach ImmoWertV 2021 wurden Bewertungsverfahren, Marktdaten, Liegenschaftszins, Restnutzungsdauer und objektspezifische Merkmale nachvollzogen.
Ergebnis: methodische Mängel und unzulässige/undokumentierte Abschläge im Erstgutachten.
Auf Basis meiner Prüfdokumentation wurde der Wert neu hergeleitet; die Anpassung diente als Grundlage für die einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien.
Leistung: Prüfung eines Verkehrswertgutachtens / Zweitmeinung (Plausibilitätsprüfung, Gegengutachten)
Ort: Hannover-Limmer
Ziel: Nachvollziehbare, normkonforme Wertermittlung als Basis der Erbauseinandersetzung
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