Für eine Erbengemeinschaft in Isernhagen wurde der Verkehrswert eines Einfamilienhauses im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ermittelt.
Ziel war eine objektive und steuerlich nachvollziehbare Immobilienbewertung, um die Aufteilung des Nachlasses einvernehmlich zu gestalten.
Die Wertermittlung erfolgte nach den Vorgaben der ImmoWertV 2021 unter Anwendung des Sachwertverfahrens.
Neben Baujahr, Zustand und Modernisierungsgrad wurden auch aktuelle Bodenrichtwerte und regionale Marktdaten berücksichtigt.
Das Gutachten diente sowohl dem Finanzamt zur Festlegung der Erbschaftssteuer als auch den Erben als Grundlage für eine faire Einigung.
Leistung: Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Ort: Isernhagen (Region Hannover)
Ziel: Nachvollziehbare und neutrale Bewertung für steuerliche und familiäre Zwecke
👉 Diese Bewertung erfolgte im Rahmen unserer Leistung Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten

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